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LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2002 - L 1 RA 22/99 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.09.2002 - L 1 RA 22/99 (https://dejure.org/2002,21260)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. September 2002 - L 1 RA 22/99 (https://dejure.org/2002,21260)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Aurich, 08.12.1998 - S 6 RA 83/97
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2002 - L 1 RA 22/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R
Wirksamkeit der Zuordnungserklärungen für die Zuordnung von Kindererziehungs- bzw …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2002 - L 1 RA 22/99
Es ist zwar insoweit auf den Rechtszustand zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (vgl. beispielhaft für den Anspruch auf Vormerkung von Versicherungszeiten BSG-Urt. v. 31. August 2000, Az. B 4 RA 28/00 R mwN), und die seit dem 1. Januar 2001 gültige Fassung des § 300 Abs. 3 SGB VI sieht vor, die Vorschriften, die bei erstmaliger Feststellung der Rente anzuwenden waren, dann heranzuziehen, wenn eine bereits vorher geleistete Rente neu festzustellen ist und dabei die persönlichen Entgeltpunkte neu zu ermitteln sind. - LSG Baden-Württemberg, 14.03.2001 - L 2 RJ 3296/98
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2002 - L 1 RA 22/99
Wie bereits gezeigt wurde, hätte die nach § 22 BerRehaG an die in der Rehabilitierungsbescheinigung enthaltenen Feststellungen gebundene Beklagte lediglich bei einem SGB VI-Rentner in der Vergleichsberechnung die von der Rehabilitierungsbehörde vorbezeichnete Verbesserung in den Qualifikationsgruppen vornehmen dürfen (so auch ohne weiteres Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 14. März 2001, Az. L 2 RJ 3296/98).